Am Gymnasium Bondenwald sind für die Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Kolleginnen und Kollegen drei Beratungslehrerinnen verantwortlich:

Frau Bradersen
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Frau Holub-Huber
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Frau Freund
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Beratungstermine können jederzeit über die oben genannten Adressen vereinbart werden.
Was sind die Aufgaben des Beratungsdienstes?
Neben der Beratung durch Fach- und Klassenlehrer, Verbindungslehrer sowie durch Koordinatoren können Beratungslehrer in Anspruch genommen werden wenn ein Problem von den unmittelbar Beteiligten nicht mehr allein gelöst werden kann.
Dieses geschieht z. B.
- vor Einschaltung anderer Institutionen (ReBBZ, Gewaltpräventionsstelle o.ä.),
wobei Beratungslehrer einbezogen und informiert werden
- vor Ordnungsmaßnahmen nach § 49 HmbSG, Abs. 4 und 5
- bei schwierigen Schullaufbahnentscheidungen oder– Problemen
- bei Absentismus
- bei massiven Konflikten, Mobbing, Gewaltfällen
- in Fällen besonderer Begabung
- bei persönlichen Schwierigkeiten, Verhaltensproblemen, Sorgen mit psychosozialen
Folgen, insbesondere wenn sie Schule betreffen.
Die eigentlichen Aufgaben des Beratungsdienstes bestehen aus drei Hauptbereichen:
1. Einzelfallhilfe
- Schwierigkeiten wie z. B. individuelle Probleme mit Mitschülern oder Lehrern
- Psychische Probleme mit Gefühlen wie Angst, Einsamkeit, Traurigkeit oder Folgen
wie Lernschwierigkeiten oder Schulunlust
- Probleme im Zusammenhang mit häuslichen Krisen, z. B. plötzlicher Leistungsabfall
nach Trennung der Eltern oder bei Schwierigkeiten mit Eltern oder Elternteilen
- Psychosomatische Erkrankungen, welche den Schulalltag beeinflussen oder die in
oder durch die Schule ausgelöst werden wie häufiges „ sich nicht wohl fühlen“, evtl.
Kopf Magenschmerzen
2. Schulklassen/Lerngruppenbezogene Beratung
Beratungslehrer können Beratung und Unterstützung anbieten wenn in einer ganzen Klasse/Lerngruppe oder größeren Gruppe Probleme auftauchen, die nicht intern lösbar scheinen, wie z.B. Aggressionen, Mobbing, Ausgrenzung in der Klasse oder schlechtes Lernklima. Hierbei sollte unter Umständen (z. B. Probleme einer Klasse mit einem Lehrer) geklärt werden, inwieweit die Vertrauenslehrer besser helfen können. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, externe Hilfe wie ReBBZ hinzuzuziehen.
3. Systemische Beratung
Beratungslehrer stellen ihre Kompetenz dem System Schule zur Verfügung. Sie bieten z. B. Fortbildungen für Lehrer über seelische Erkrankungen und Interventionsmöglichkeiten, Entwicklungspsychologie usw. an. Sie können systemisch bezüglich der Schulentwicklung beraten.
Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht (außer bei kriminellen Handlungen oder der Gefahr der Selbst- und Fremdgefährdung) und ist grundsätzlich freiwillig. Niemand muss sich zwangsweise beraten lassen.